der "GEAK Plus"
Beim GEAK wird bei bestehenden Gebäuden der energetische Ist-Zustand mit dem Basisprodukt «GEAK» berechnet, während eine erweiterte Sanierungsberatung mit dem «GEAK Plus» vorgenommen wird.
Der GEAK ist grundsätzlich freiwillig. Gewisse Kantone sehen ein GEAK-Obligatorium bei Handänderungen oder Heizungsersatz vor. |
Der Bund unterstützt Liegenschaftsbesitzer*innen mit Fördergelder für die Erstellung des «GEAK Plus» (GEAK mit Beratungsbericht). Über die Anträge für Fördergelder beraten wir Sie gerne.
Detailinformationen über den GEAK finden Sie in dieser Broschüre: |
Unsere Leistungen
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